Die Kriterien
entnehmen Sie bitte dem Kriterienkatalog. Sie erhalten ihn nach Antragsstellung (siehe Verfahren). Hier eine Auswahl:
- Der Sitz der Bildungsinstitution/des Bildungsanbieters befindet sich in der EU, Liechtenstein oder der Schweiz.
- Personen, die sich für eine Weiterbildungsveranstaltung interessieren oder anmelden, werden vor Veranstaltungsbeginn u.a. über die Art der Weiterbildung und die Unterrichtsdauer ohne Pausen informiert.
- Den Teilnehmenden werden die AGBs inkl. Stornobedingungen und Hinweis auf eine Beschwerdemöglichkeit beim ibw spätestens bei Anmeldung zur Kenntnis gebracht.
- Neben Ort, Datum und Uhrzeit muss die Anzahl der anrechenbaren IDD-Einheiten vor Veranstaltungsbeginn und auch auf der Teilnahmebestätigung ausgewiesen werden.
- Alle Vortragenden verfügen über die notwendigen fachlichen und didaktischen Befähigungen.
- Die Anwesenheit der Teilnehmenden wird während der gesamten Schulungszeit kontrolliert und protokolliert. Bei internetbasierenden Lehrveranstaltungen muss die Teilnahme über persönliche Teilnehmenden-Identifikation kontrolliert und protokolliert werden.
- Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Das bloße Selbststudium einschlägiger Fachliteratur darf dabei nicht erfasst sein.
- Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, auch anonym Feedback zur Weiterbildungsveranstaltung zu geben. Das ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft muss den Teilnehmenden von Veranstaltungen als mögliche Beschwerdestelle bzgl. der Einhaltung der zur Erlangung der ibw-Gütesiegel zu erfüllenden Kriterien zur Kenntnis gebracht werden.
- Die Daten bereits abgehaltener Weiterbildungsveranstaltungen werden entsprechend den Bestimmungen der Gewerbeordnung mindestens fünf Jahre aufbewahrt.
Sie sind ein Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen?
Sie interessieren sich für ein Gütesiegel?
Schicken Sie uns ein formloses E-Mail an [email protected].
Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen.