Die Kriterien
entnehmen Sie bitte dem Kriterienkatalog. Sie erhalten ihn nach Antragsstellung (siehe Verfahren). Hier eine Auswahl:
- Der Sitz der Bildungsinstitution/des Bildungsanbieters befindet sich in der EU oder der Schweiz.
- Der Weiterbildungsanbieter wird nicht durch direkte oder indirekte Beteiligung eines Versicherers (oder dessen Mutter-/Tochterunternehmen) in Form von Kapital oder Stimmrechten in der Objektivität der Schulungsinhalte beeinflusst. Es herrscht auch sonst keine wesentliche Einflussnahme durch einen Versicherer oder dessen Interessenvertretung auf die Objektivität der facheinschlägigen Wissensvermittlung. Die Schulungen haben keine absatzorientierten Produktinformationen von Versicherern zum Lerninhalt und dienen zur Vermittlung objektiver, von Drittinteressen unbeeinflusster Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Schulung zu Produkten oder Prämientarifen darf nicht erfasst sein.
- Personen, die sich für eine Weiterbildungsveranstaltung interessieren oder anmelden, werden vor Veranstaltungsbeginn u.a. über die Art der Weiterbildung und die Unterrichtsdauer ohne Pausen informiert.
- Den Teilnehmenden werden die AGBs spätestens bei Anmeldung zur Kenntnis gebracht.
- Neben Ort, Datum und Uhrzeit muss die Anzahl der anrechenbaren IDD-Einheiten vor Veranstaltungsbeginn und auch auf der Teilnahmebestätigung ausgewiesen werden.
- Alle Trainierenden verfügen über die notwendigen fachlichen und didaktischen Befähigungen.
- Die Anwesenheit der Teilnehmenden wird während der gesamten Schulungszeit kontrolliert und protokolliert.
- Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Das bloße Selbststudium einschlägiger Fachliteratur darf dabei nicht erfasst sein.
- Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, auch anonym Feedback zur Weiterbildungsveranstaltung zu geben. Das ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft muss den Teilnehmenden von Veranstaltungen als mögliche Beschwerdestelle bzgl. der Einhaltung der zur Erlangung der ibw-Gütesiegel zu erfüllenden Kriterien zur Kenntnis gebracht werden.
- Die Daten bereits abgehaltener Weiterbildungsveranstaltungen werden entsprechend den Bestimmungen der Gewerbeordnung mindestens fünf Jahre aufbewahrt.
Sie sind ein Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen?
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Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen.