Das Verfahren
Das ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft vergibt sowohl das
- Gütesiegel Geeignete und unabhängige Weiterbildung für die Gewerbliche Vermögensberatung und den Wertpapiervermittler wie auch das
- Gütesiegel Geeignete Weiterbildung für die Gewerbliche Vermögensberatung.
- Antragsstellung: Sie bringen den Antrag formlos per E-Mail ([email protected]) ein.
- Unterlagen: Sie erhalten daraufhin alle zur Einreichung notwendigen Informationen und Unterlagen.
- Beauftragung: Sie übermitteln die geforderten Unterlagen und bezahlen die Prüfgebühr.
- Prüfung: Das ibw prüft Ihre Einreichung.
- Entscheidung: Das ibw erstellt eine Expertise und entscheidet über die Gütesiegel-Vergabe.
Gütesiegel-Gültigkeit
Die Gütesiegel sind drei Jahre gültig.
Frühestens drei und spätestens zwei Monate vor Ablauf dieser Frist muss neu eingereicht werden, damit das jeweilige Gütesiegel ohne Unterbrechung für weitere drei Jahre geführt werden kann.
Kostenbeitrag
Der Kostenbeitrag ist mit Beauftragung fällig. Ersteinreichung:
EUR 1.450,-; Folgeeinreichung nach drei Jahren: EUR 1.200,-. Das ibw verrechnet für seine Leistungen keine Umsatzsteuer.
Entscheidung über Vergabe der Gütesiegel
Das ibw erstellt aufgrund der vollständigen korrekten Angaben und der übermittelten Nachweise eine Expertise und entscheidet innerhalb von drei Monaten über eine (Nicht-)Vergabe.
Prüfergebnis
Die Bildungsinstitution/der Bildungsanbieter wird per E-Mail vom Prüfergebnis informiert – bei positivem Prüfergebnis zusätzlich mit einer Bestätigung per Post. Die Nutzung von Gütesiegel-Logos ist ab diesem Zeitpunkt für Drucksorten, Websites, Social Media Auftritte etc. des Gütesiegel-Trägers möglich.
Änderungen während der Laufzeit
Für die Erlangung des Gütesiegels relevante Änderungen wie beispielsweise Eigentumsverhältnisse, Insolvenz, Konkurs oder Ruhendstellung des Gewerbes müssen innerhalb von einem Monat dem ibw gemeldet werden.
Liegen Voraussetzungen während der Laufzeit des jeweiligen Gütesiegels nicht (mehr) vor, so wird bei geringen Verstößen eine Nachfrist gesetzt, um die Kriterien nachweislich (wieder) zu erfüllen. Wird diese nicht genützt oder gibt es gröbere Verletzungen der Voraussetzungen, kommt es zu einer Verwarnung und Meldung an den Fachverband Finanzdienstleister und/oder einem Entzug des Gütesiegels. Bei groben Verletzungen der Voraussetzungen kommt es zum sofortigen Entzug des Gütesiegels.
Audits
Sowohl während der Prüfung der Voraussetzungen wie auch während der gesamten Gültigkeitsdauer können Vertreter/innen des ibw sich jederzeit, angekündigt oder nicht angekündigt, vor Ort persönlich von der Einhaltung der Voraussetzungen überzeugen. Es ist ihnen eine kostenlose Teilnahme an allen Weiterbildungsveranstaltungen sowie der Zugang zu den für die Gütesiegel-Verleihung vorzulegenden Unterlagen zu gewähren.
Sonstiges
Eine über die Prüfung der erforderlichen Kriterien hinausgehende Beurteilung einzelner Weiterbildungsangebote ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Teilnehmende von Weiterbildungsveranstaltungen bei Trägern eines Gütesiegels haben das Recht, sich beim ibw per E-Mail ([email protected]) oder auf dem Postweg hinsichtlich der Nichterfüllung von Gütesiegel-Kriterien zu beschweren. Das ibw geht innerhalb eines Monats dieser Beschwerde nach.
Ist eine Bildungsinstitution/ein Bildungsanbieter mit Entscheidungen des ibw nicht einverstanden, so kann sie/er sich an [email protected] wenden, was eine nochmalige Begutachtung zur Folge hat.
Sie sind ein Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen?
Sie interessieren sich für ein Gütesiegel?
Schicken Sie uns ein formloses E-Mail an [email protected].
Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen.